Pixelfehler sorgen für aufgebrachte Käufer

Wenn man ein neues technisches Gerät kauft, denkt man natürlich nicht sofort über die Gewährleistung nach. Zuerst einmal freut man sich über die neue Errungenschaft. Dies ist erst recht dann der Fall, wenn man das neue Gerät zum Schnäppchenpreis ergattern konnte.

Die Freude ist jedoch schnell getrübt, wenn man beim ersten Gebrauch des neuen Gerätes Fehler und Mängel feststellt. Besonders ärgerlich ist es, wenn man bei seinem neuen LCD-TV fehlerhafte Bildpunkte entdeckt. Denn diese können das traumhafte Fernsehvergnügen zum Ärgernis werden lassen.

Der Computerexperte Walter Berg von der R+V Versicherung gibt Tipps für den Anspruch auf Gewährleistung: „Ob die Gewährleistung gilt, hängt von der Art und der Anzahl der Pixelfehler ab – und von der Fehlerklasse des Geräts.“ Doch wo findet man genaue Hinweise, ob der eigene spezielle Fall nun für die Gewährleistung gilt oder nicht? In den technischen Hinweisen zu den Geräten werden diese Hinweise von den Herstellern meist ausgelassen. Also sollte man bereits beim Kauf darauf achten. Vor Bezahlung der Ware sollte man mit dem Verkäufer die Gewährleistung besprechen. Somit kann es im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen kommen.

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